„Die Fraktion WIN@WBV hat sich in der vergangenen Ratssitzung gemeinsam mit 40 von 41 Ratsmitgliedern für eine wohlbegründete Änderung der Taxenordnung (u.a. Beförderung für Rollstuhlfahrer mit nicht-klappbaren Rollstühlen) entschieden, die für Betroffene zusätzliche Möglichkeiten der Mobilität schafft.“, so Fraktionsvorsitzender Markus Bulla.
Die Leistungen zur Mobilität sind u.a. nach der dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetz rechtlich neu geordnet und das Land als überörtlicher Träger ist künftig für Mobilitätsleistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe (zur Teilhabe) zuständig. Demnach kann -mit Zustimmung der Betroffenen- eine pauschale Abrechnung der Taxifahrten erfolgen. Die konkrete Pauschale wird nach Festlegung des Landes jeweils auf kommunaler Ebene ermittelt. Dabei sind die tatsächlichen Beförderungsentgelte (inkl. des Rollstuhlzuschlag) vor Ort maßgeblich. Ergänzend sind auch die individuellen Bedarfe von Betroffenen im Einzelfall zu berücksichtigen.
„Damit werden die Anspruchsberechtigten aus unserer Sicht bessergestellt, da sie beim bisherigen Verfahren stets auch einen Eigenanteil an den von der Stadt beauftragten Fahrdienst des ASB leisten mussten“, so Olaf Fischer, Fraktionsmitglied von WIN@WBV. „Einige der Betroffenen haben daher diesen Fahrdienst in der Vergangenheit seltener in Anspruch genommen. Auch die tatsächliche Verfügbarkeit des Fahrdienstes war auf Grund der begrenzten Ressourcen nicht immer gegeben.“, so Fischer weiter. „So konnten beispielsweise einzelne Mitglieder des Behindertenbeirates mangels Beförderungsmöglichkeit nicht an allen Sitzungen teilnehmen oder es mussten andere Betroffene aufgrund von Beschränkungen der Beförderungszeit Veranstaltungen frühzeitig verlassen.“
„Hier schafft ein zusätzliches Angebot der Taxiunternehmen künftig eine erhebliche Flexibilisierung für die Betroffenen.“, ergänzt Fraktionsmitglied Dr. Uwe Weithöner. „Dass die Taxi-Unternehmen zusätzliche Aufwände künftig im Rahmen einer Pauschale vergütet bekommen, versteht sich aus Sicht unserer Fraktion von selbst. Wie bereits ausgeführt, wird diese Pauschale bei der Kostenübernahme für die Anspruchsberechtigten ja berücksichtigt.“
Zusammenfassend stellt Fraktionsmitglied Dr. Angela Kirstges fest: „Wir haben uns bei der Entscheidung dem einstimmigen Votum des Behindertenbeirates angeschlossen und uns vergewissert, dass auch aus dessen Sicht die Betroffenen von der Neuregelung profitieren.“
All diese Tatsachen scheinen dem SoVD-Vorsitzenden in Niedersachsen nicht bekannt zu sein. Anders kann man die nicht sachgerechten und diffamierenden Aussagen gegenüber den kommunalen Entscheidungsträgern nicht erklären. „Es ist daher dem Ratsvorsitzenden Stefan Becker sehr zu danken, dass er sich vor die Ratsvertreter_innen gestellt hat und mit ebenso deutlichen Worten einen Schutz vor Diffamierung geboten und zur Versachlichung beigetragen hat.“, so die Fraktion abschließend.
22.07.2022