
Viele Menschen in unserer Stadt müssen derzeit höllisch aufpassen, wenn sie ihre Wohnung verlassen. Statt gut befahr- und überquerbarer Straßen sind Wege und Fahrbahnen von dicken Eisflächen bedeckt. Fast überall ist es spiegelglatt.
Tatsächlich sind die Mitarbeitenden der Technischen Betriebe Wilhelmshaven (TBW) im Rahmen des Winterdienstes bislang vorwiegend auf den Hauptstraßen unterwegs. An dieser Praxis möchte die Stadt festhalten – ebenso an ihrem bisherigen Streuplan.
„Natürlich arbeiten die TBW und die Stadtverwaltung enorm viel an dieser Situation. Alle geben ihr Bestes und manchmal auch darüber hinaus“, so Stefan Becker, Mitglied der Fraktion WIN@WBV im Rat der Stadt Wilhelmshaven. „Mir geht es dabei nicht um Schuldzuweisungen, schon gar nicht gegenüber den Mitarbeitenden. Jedoch ist eines ganz deutlich: Der Winterdienst in Wilhelmshaven ist nicht ausreichend. Sowohl die Verwaltungsspitze als auch der Rat stehen hier in der Verpflichtung und in der Verantwortung, besser zu werden. Da müssen wir auch an die Satzung zum Winterdienst heran.“
Becker ist sich bewusst, dass die TBW für einen so strengen Winter über zu wenige Mitarbeitende und zu wenige Räumfahrzeuge verfügen. Die Begründung, zusätzliche Maßnahmen seien zu teuer, lässt er jedoch nicht gelten: „Wirtschaftliche Gründe dürfen bei der Sicherheit der Menschen in unserer Stadt keine Rolle spielen. Niemandem darf faktisch vorgeschrieben werden, ob er seine Wohnung oder sein Haus verlassen kann oder nicht. Dass Menschen an Hauptstraßen mobil sein dürfen, diejenigen in Nebenstraßen aber nicht, darf das Leben im Winter nicht widerspiegeln. Und was ist mit älteren Menschen?“
Seit dem ersten Schneefall Anfang Januar sind in vielen Straßen aller Stadtteile bislang keine städtischen Räum- oder Streufahrzeuge im Einsatz gewesen. Der Schnee ist inzwischen zu Eis festgefahren. Die Eisschicht ist so dick, dass man darauf beinahe Schlittschuh laufen könnte, heißt es in der Presseerklärung weiter.
„Besondere Herausforderungen erfordern besondere Maßnahmen. Hier müssen wir neu oder zumindest anders denken“, so Becker weiter. Die Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in Wilhelmshaven regelt, wie sowohl die Stadt als auch die Bürgerinnen und Bürger den Winterdienst zu leisten haben. Verstöße können gemäß § 59 Abs. 2 NPOG mit Geldbußen von bis zu 5.000 Euro geahndet werden, wenn nicht ordnungsgemäß geräumt wird.
„Die Höhe der Bußgelder verdeutlicht die Bedeutung eines funktionierenden Winterdienstes – und dieser Anspruch muss selbstverständlich auch für die Stadt selbst gelten. Es braucht deutlich mehr Anstrengungen und Überlegungen, wie wir uns hier verbessern können. Darüber werden wir in den zuständigen Ausschüssen gemeinsam mit der Verwaltung und parteiübergreifend beraten“, ergänzt Beckers Rats- und TBW-Ausschusskollege Olaf Fischer (WIN@WBV).
Wichtig sei ihnen abschließend, so Becker und Fischer, dass alles auf den Prüfstand komme: nicht nur die Nebenstraßen, sondern auch Fahrradwege, Bushaltestellen, Schulwege, die Rambla, das Ratrium und vieles mehr. „Die Devise muss lauten: besser werden – für das gesamte Stadtgebiet.“
05.02.2026